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Konto und Kontierung (HGB)
1. Konto
Zu Beginn des Handelsgewerbes wird eine Eröffnungsbilanz und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Schlussbilanz aufgestellt (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die Schlussbilanz eines Geschäftsjahrs ist identisch mit der Eröffnungsbilanz des folgenden Geschäftsjahres (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
Um eine Übersicht über den jeweiligen Stand des Unternehmensvermögens (analog steuerlich: Betriebsvermögens) zu erlangen, könnte der Kaufmann nach jedem Geschäftsvorfall eine neue Bilanz aufstellen. Da dies jedoch zu aufwendig wäre, werden die laufenden Geschäfte auf Konten gebucht.
Ein Konto hat wie die Bilanz zwei Seiten, es ist also eine Bilanz im Kleinen. Hierauf wird nur der betreffende Bilanzposten im Laufe des Geschäftsjahres von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz in seiner Entwicklung dargestellt.
Die linke Seite eines Kontos heißt „Soll“, die rechte Seite „Haben“.
2. Sachkonten
Auf den Sachkonten werden die Geschäftsvorfälle nach sachlichen Merkmalen gebucht. Im System der doppelten Buchführung zählen die Sachkonten zum Hauptbuch. Zu den Sachkonten gehören die
Bestandskonten,
Erfolgskonten und die
Privatkonten.