Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kontenrahmen und Kontenplan (HGB)
1. Kontenrahmen
1.1. Funktion
Der Kontenrahmen enthält die grundsätzliche Systematik der Gliederung und damit der Ordnung des Rechnungswesens in einem Unternehmen. Der Kontenrahmen geht auf Schär und Schmalenbach zurück und wurde in Deutschland seit 1937 entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB = Buchführungsrichtlinien) angewandt. Das Reichswirtschaftsministerium erklärte diesen ersten Kontenrahmen in Deutschland durch einen Erlass für verbindlich. Er wird daher auch Erlasskontenrahmen genannt.
Der Kontenrahmen ist also eine (oft branchenspezifische) Organisationsübersicht für die Finanzbuchführung. Durch den Kontenrahmen ist für jeden Wirtschaftszweig, für den ein derartiger Rahmen entworfen wurde, die Gliederung der Sachkonten einheitlich festgelegt. Der DATEV-Kontenrahmen (z. B. SKR 03, SKR 04), der häufig bei den steuerberatenden Berufen Verwendung findet, hat die gleiche Funktion.
In der Praxis werden verschiedene Kontenrahmen verwendet. Im Einzelnen unterscheidet man:
Einzelhandels-Kontenrahmen
Großhandels-Kontenrahmen
Handwerks-Kontenrahmen
Gemeinschafts-Kontenrahmen
Industrie-Kontenrahmen
Branchen-Kontenrahmen
DATEV-Kontenrahmen
Betriebliche Kontenrahmen
Für das Unternehmen stellt der Kontenrahmen eine Rahmenvorschrift dar, nach der unternehmensspezifisch ein Kontenplan aufgebaut wird. Der Kontenplan des Unternehmens enthält alle Konten, die jeweils in insgesamt zehn Kontenklassen (Kontenklasse 0 bis 9) zusammengefasst werden. Im Kontenplan werden nur die Konten aufgenommen, die auch tatsächlich benötigt werden. Der Kontenplan kann jederzeit bei Bedarf um weitere Konten ergänzt werden, wenn dies aufgrund der zu buchenden Geschäftsvorfälle erforderlich sein sollte, weil für diese noch kein Konto im Kontenplan enthalten ist.
Ein Unternehmen ist gesetzlich nicht verpflichtet, einen bestimmten Kontenrahmen zu benutzen. Jeder Unternehmer und Freiberufler kann „theoretisch“ seinen eigenen Kontenrahmen entwickeln, der aber den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen muss. Soweit für ein Unternehmen ein branchenspezifischer Kontenrahmen besteht, erleichtert dieser die Verbuchung der Geschäftsvorfälle jedoch erheblich. Außerdem werden durch die Verwendung branchenspezifischer Kontenrahmen die Auswertungen der Jahresabschlüsse vereinheitlicht und ein zwischenbetrieblicher Vergleich erst möglich.
Auch die geforderte Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (Handelsrecht (§§ 238–263 HGB); Steuerrecht (§§ 140–148, 154, 158 AO; §§ 4 ff. EStG; R 5.2 EStR)) ist durch die Verwendung eines Kontenrahmens leichter zu gewährleisten. Daneben ist sie für den Einsatz einer EDV-gestützten Buchführung sowie eines daraus abgeleiteten Kontenplans Voraussetzung.
Alle branchenspezifischen Kontenrahmen sind im Wesentlichen auf zwei Grundvarianten zurückzuführen, die sich allerdings im Aufbau und in der Gliederung unterscheiden. Zum einen existiert der Gemeinschafts-Kontenrahmen industrieller Verbände (GKR) von 1948/49 und zum anderen der Industrie-Kontenrahmen (IKR) von 1971, die beide vom Betriebswirtschaftlichen Ausschuss des Bundesverbands der deutschen Industrie entwickelt wurden.
Der Kontenrahmen enthält alle erforderlichen Konten. Jedes Sachkonto erhält eine vierstellige Nummer (0001 bis 9999). Die einzelnen Ziffern bezeichnen die unterschiedlichen Gliederungsebenen.