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Arbeitshilfe September 2013

Finanzbuchführung mit dem Industriekontenrahmen

Prof. Dr. Hartmut Bieg

I. Die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens

Unter betrieblichem Rechnungswesen werden alle Verfahren verstanden, mit denen die im Betrieb auftretenden Geld- und Leistungsströme mengen- und wertmäßig erfasst und das so ermittelte Zahlenmaterial aufbereitet und weiterverarbeitet werden sollen.

Ausgangspunkt jeder Form des Rechnungswesens ist stets die Erfassung und Niederlegung der relevanten Daten von Geschäftsvorfällen; dabei handelt es sich um Vorgänge, die sich innerhalb des Betriebs oder in den Beziehungen des Betriebs zu seiner Umwelt ereignen und zu Veränderungen in der Höhe und/oder der Zusammensetzung des betrieblichen Vermögens (Anlage-, Umlaufvermögen) und/oder Kapitals (Eigen-, Fremdkapital) führen, wobei unter Umständen auch der Erfolg des Betriebs betroffen ist.

Durch den Zwang

  • zur Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle aufgrund der Buchführungspflicht des Vollkaufmanns (§ 238 Abs. 1 HGB),

  • zu ihrer Fixierung in regelmäßig zu erstellenden Jahresabschlüssen (§ 242 HGB) und

  • zur Beachtung der Aufbewahrungspflichten und -fristen für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse sowie Buchungsbelege (§ 257 HGB)

erfüllen Buchführung und Jahresabschlüsse eine A...

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