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BBB 12/2006 S. 362

EU erhöht Schwelle für nicht-meldepflichtige Kredite

Die Europäische Kommission hebt ab 2007 die Schwelle für nicht-melde-pflichtige Beihilfen wie Kredite von 100.000 € auf 200.000 € an. Bislang galten Subventionen bis zu einem Betrag von 100.000 € nicht als Beihilfe und mussten daher nicht bei den Brüsseler Wettbewerbshütern zur Prüfung angemeldet werden.

Im Gegensatz zu früheren Vorschlägen solle für Bürgschaften nun allerdings ein höherer Schwellenwert gelten. Diese sollen nach Informationen aus Kommissionskreisen von der Prüfung befreit werden, wenn der Wert des abgesicherten Kredits über drei Jahre hinweg 1,7 Mio € für ein Unternehmen nicht übersteigt. Selbst diese Anhebung könnte aber der Bundesregierung noch zu wenig sein – obwohl Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ursprünglich dieses von ihr als nicht transparent eingestufte Fördermi...

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