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BBB 12/2006 S. 362

Bundesagentur für Arbeit: Einstellungszuschuss bei Neugründung

Mandanten, die sich vor Kurzem selbständig gemacht haben, winkt eine „Kapitalspritze” von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese fördert nämlich die unbefristete Einstellung von Arbeitslosen in neu gegründeten Unternehmen. Der Einstellungszuschuss bei Neugründungen kann gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer vor der Einstellung insgesamt mindestens drei Monate

  • Arbeitslosengeld oder Transferkurzarbeitergeld bezogen hat,

  • in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt war,

  • an einer durch die Agentur für Arbeit finanzierten Weiterbildung teilgenommen hat oder

  • die Voraussetzungen für Entgeltleistungen bei beruflicher Weiterbildung oder für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllt

und ohne die Leistung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann.

Als Arbeitgeber ...

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