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Prüfung der Finanzanlagen
Bedingt durch die Internationalisierung der Märkte steigt die kapitalmäßige Verflechtung der Unternehmen. Dies erhöht die Komplexität der Finanzanlagen und erschwert ihre Prüfung. Finanzanlagen resultieren aus der Kapitalüberlassung an Dritte im Rahmen einer Beteiligungs- oder Darlehensfinanzierung. Voraussetzung für den Ausweis als Finanzanlage ist das Vorliegen einer Mittelbindung, die dem eigenen Geschäftsbetrieb nach dem Willen des bilanzierenden Unternehmers am Bilanzstichtag dauerhaft zu dienen bestimmt ist. Die Abgrenzung zu den Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens ist somit vom Willen des bilanzierenden Unternehmers am Bilanzstichtag abhängig.
I. Prüfungsplanung und Risikoanalyse
Als Ausgangspunkt der Prüfung der Finanzanlagen verschafft sich der Prüfer einen Überblick mithilfe eines Konzernorganigramms. Diesen Nachweis kann allerdings nur das oberste Mutterunternehmen an der Spitze des Konzerns erbringen. Im Idealfall steht ein Verzeichnis mit den Unternehmensverbindungen aller betroffenen Unternehmen zur Verfügung, welches Angaben über die Rechtsform, die Höhe der Beteiligung (prozentual und nominal), die S. 1292Anschaffungskosten u...