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Fall Maschinenbauunternehmer BSE
Übungsklausur aus dem Umsatzsteuerrecht
I. Sachverhalt
Bernd Steinmann-Ebel (BSE) führt in Emmerich, Köhlstr. 7, auf eigenem Grundstück einen Handwerksbetrieb des metallverarbeitenden Gewerbes mit angeschlossenem Maschinenbaubetrieb. BSE übernimmt sowohl Schlosserarbeiten im Stahlbaubereich als auch die Anfertigung und Bearbeitung von Aluminiumfertigteilen.
Tz. 1: Stahl
Im Januar erhielt BSE von der T-GmbH (T) aus Düsseldorf den Auftrag, nach vorgegebenem Maß verzinkte Stahlkonsolen zu fertigen und zu montieren. BSE sollte für die Tonne verarbeiteten Stahl 2 000 € (netto) erhalten. BSE konnte den Auftrag aus Kapazitätsgründen nicht selber ausführen. Er beauftragte daher den rumänischen Stahlbauunternehmer Rosecu (R) aus Oradea (Rumänien), mit dem BSE häufig zusammen arbeitet, mit den Arbeiten. BSE und R vereinbarten einen Preis von 1 700 € (netto) je Tonne.
BSE und R vereinbarten weiterhin, dass BSE für den Transport der Ware zu sorgen hatte. Die Ware sollte BSE im Namen und für Rechnung des R zum freien Verkehr abfertigen lassen.
Nachdem R den BSE über die Fertigstellung der Stahlkonsolen informiert hatte, holte ein Angestellter des BSE die Konsolen mit einem firm...