Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Zugewinngemeinschaft im Erbschaftsteuerrecht
I. Vorbemerkungen
In 2005 sind drei bedeutsame Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur Behandlung der Zugewinngemeinschaft ergangen. In zwei Urteilen ging es um die Güterstandsschaukel bzw. den fliegenden Zugewinnausgleich und in dem dritten Urteil um die Ermittlung des steuerfreien (fiktiven) Zugewinnausgleichs bei unentgeltlichen Zuwendungen des Erblassers.
Diese Entscheidungen sollen hier zum Anlass genommen werden, um die Zugewinngemeinschaft und hier insbesondere deren Beendigung darzustellen. Dabei soll zunächst von den zivilrechtlichen Gegebenheiten ausgegangen werden. S. 622
Daran anschließend wird dann auf die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Besonderheiten der Beendigung der Zugewinngemeinschaft eingegangen.
II. Zivilrechtliche Behandlung der Zugewinn-gemeinschaft
1. Entstehung der Zugewinngemeinschaft
Ehegatten machen sich i. d. R. keine Gedanken über ihren Güterstand. Sie leben dann mit der Eheschließung automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 Abs. 1 BGB). Bei der Zugewinngemeinschaft wird das Vermögen der Eheleute aber kein gemeinschaftliches Vermögen, sondern bleibt getrenntes Vermögen.