BFH - V R 14/96 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 173 Abs 2, AO 1977 § 172 Abs 1 Nr 2 Buchst c, AO 1977 § 88, AO 1977 § 90
Rechtsfrage
Liegen neue Tatsachen (fehlende Bonität des Zwischenmieters -ZM-) vor und waren diese Tatsachen zum Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheiderlasses entscheidungserheblich? - Steht der Änderung der Grundsatz von Treu und Glauben (verletzte Ermittlungspflicht des Finanzamts bzw. Mitwirkungspflicht des Bauherrn durch unrichtige Erklärungen des ZM) entgegen? - Kann ein Bescheid (an Bauherrn) nach vorangegangener Betriebsprüfung bei der Bauherrengemeinschaft (Adressat?) und Steuerfahndungsprüfung beim ZM geändert werden? - Ist eine Änderung gem. § 172 (1) Nr. 2 c AO 1977 wegen unlauteren Verhaltens eines Dritten (des ZM) möglich?
Arglistige Täuschung; Dritter; Neue Tatsache; Stützungszahlung; Zwischenvermietung
Fundstelle(n):
MAAAC-26838