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Körperschaftsteuer | Vollzug einer Gewinnausschüttung: Zeitpunkt des Abflusses
(1) Gem. rkr. NWB EAAAB-88172 (EFG 2006 S. 1194) ist der Begriff des „Erfolgens” einer Gewinnausschüttung für § 27 KStG a. F. wie auch für die Anwendungsvorschrift des § 34 Abs. 10a KStG a. F. gleich auszulegen. (2) Der Zeitpunkt des Abflusses einer Gewinnausschüttung ist nach eigenen Voraussetzungen unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses beim Gesellschafter zu prüfen (Bezug: § 27, § 34 Abs. 10a KStG).