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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1930/04

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Aufwendungen eines Tanztrainers für Turnierkleidung u.ä. - Abgrenzung zwischen Betriebsausgaben und Kosten der privaten Lebensführung

Leitsatz

Aufwendungen für Turnierkleidung u.ä. sind dann als Betriebsausgaben eines selbständigen Tanztrainers abzugsfähig, wenn nach einer wertenden Gesamtschau der Einzelfallumstände private Aspekte (nahezu) ganz in den Hintergrund treten.

Fundstelle(n):
WAAAC-24694

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.08.2006 - 2 K 1930/04

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