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BGH 06.05.1999 I ZR 199/96 I ZR 5/97

Urheberrecht; | Vertrieb von Telefonverzeichnissen auf CD

Gewerbliche Anbieter von Telefonverzeichnissen auf CD-ROM benötigen für die Übernahme der Teilnehmerdaten aus den ,,amtlichen'' Telefonbüchern eine Lizenz der DeTeMedien. Zwar genießen Telefonbücher im allgemeinen keinen Schutz als urheberrechtliche Werke. Sie stehen aber seit dem 1. 1. 1998 als Datenbanken - einheitlich in der Europäischen Union - unter einem besonderen Schutz. Dem Hersteller der Datenbank wurde durch Änderung des Urheberrechtsgesetzes ein sog. Leistungsschutzrecht eingeräumt, das die ausschließliche Befugnis umfaßt, die Datenbank oder wesentliche Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Dieser Schutz ist nicht auf elektronische Datensammlungen beschränkt, sondern gilt auch für herkömmliche Telefonbücher (

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