IFRS 7 B35

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS.

Ausbuchung (Paragraphen 42C-42H)

Fälligkeitsanalyse für nicht abgezinste Mittelabflüsse zum Rückkauf übertragener Vermögenswerte (Paragraph 42E(e))

B35

Bei Erstellung der in Paragraph 42E(e) verlangten Fälligkeitsanalyse hat das Unternehmen nach eigenem Ermessen eine angemessene Zahl von Zeitbändern zu bestimmen. So könnte es beispielsweise die folgenden Restlaufzeitbänder als für seine Belange angemessen festlegen:

(a)

bis zu einem Monat,

(b)

länger als ein Monat und bis zu drei Monaten,

(c)

länger als drei Monate und bis zu sechs Monaten,

(d)

länger als sechs Monate und bis zu einem Jahr,

(e)

länger als ein Jahr und bis zu drei Jahren,

(f)

länger als drei Jahre und bis zu fünf Jahren und

(g)

länger als fünf Jahre.

Fundstelle(n):
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EAAAD-10719