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IFRS 7 44PP

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

44PP

In der Berichtsperiode, in der ein Unternehmen erstmals Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen, anwendet, muss es die quantitativen Angaben, die andernfalls gemäß Paragraph 28(f) von IAS 8 erforderlich wären, nicht machen. Auch ein Unternehmen, das IFRS 19 anwendet, muss die quantitativen Angaben, die andernfalls nach Paragraph 178(f) von IFRS 19 erforderlich wären, nicht machen.

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EAAAD-10719