IAS 17 47

Leasingverhältnisse in den Abschlüssen der Leasinggeber

Finanzierungs-Leasingverhältnisse

Folgebewertung

47 [1]

Leasinggeber haben bei Finanzierungs-Leasingverhältnissen zusätzlich zu den Vorschriften des IFRS 7 die folgenden Angaben zu machen:

(a)

eine Überleitung von der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis am Abschlussstichtag zum Barwert der am Abschlussstichtag ausstehenden Mindestleasingzahlungen. Ein Unternehmen hat zusätzlich die Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis und den Barwert der am Abschlussstichtag ausstehenden Mindestleasingzahlungen für jede der folgenden Perioden anzugeben:

(i)

bis zu einem Jahr;

(ii)

länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren;

(iii)

länger als fünf Jahre;

(b)

noch nicht realisierter Finanzertrag;

(c)

die nicht garantierten Restwerte, die zu Gunsten des Leasinggebers anfallen;

(d)

die kumulierten Wertberichtigungen für uneinbringliche ausstehende Mindestleasingzahlungen;

(e)

in der Berichtsperiode als Ertrag erfasste bedingte Mietzahlungen;

(f)

eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Leasingvereinbarungen des Leasinggebers.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAD-19245

1Anm. d. Red.: Paragraph 47 i. d. F. der VO v. 17. 12. 2008 (ABl EU Nr. L 339 S. 3) mit Wirkung v. 21. 12. 2008. Unternehmen wenden diese Änderungen spätestens mit Beginn ihres ersten Geschäftsjahres nach dem 31. 12. 2008 an.