IAS 1 90
Struktur und Inhalt
Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis
Sonstiges Ergebnis in der Periode
90
Ein Unternehmen hat entweder in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis oder im Anhang den Betrag der Ertragsteuern anzugeben, der auf die einzelnen Posten des sonstigen Ergebnisses, einschließlich der Umgliederungsbeträge, entfällt.
Fundstelle(n):
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YAAAJ-49341