Struktur und Inhalt
Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis
81B
Ein Unternehmen hat zusätzlich zu den Teilen „Gewinn oder Verlust“ sowie „sonstiges Ergebnis“ die folgenden Posten als Ergebniszuordnung für den Gewinn oder Verlust und das sonstige Ergebnis der Periode auszuweisen:
den Gewinn oder Verlust der Periode, der
nicht beherrschenden Anteilen und
den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzuordnen ist.
das Gesamtergebnis für die Periode, das
nicht beherrschenden Anteilen und
den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzuordnen ist.
Weist ein Unternehmen den Gewinn oder Verlust in einer gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung aus, muss diese die unter (a) verlangten Angaben enthalten.
Fundstelle(n):
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YAAAJ-49341