IAS 1 81B

Struktur und Inhalt

Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis

81B

Ein Unternehmen hat zusätzlich zu den Teilen „Gewinn oder Verlust“ sowie „sonstiges Ergebnis“ die folgenden Posten als Ergebniszuordnung für den Gewinn oder Verlust und das sonstige Ergebnis der Periode auszuweisen:

(a)

den Gewinn oder Verlust der Periode, der

(i)

nicht beherrschenden Anteilen und

(ii)

den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzuordnen ist.

(b)

das Gesamtergebnis für die Periode, das

(i)

nicht beherrschenden Anteilen und

(ii)

den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzuordnen ist.

Weist ein Unternehmen den Gewinn oder Verlust in einer gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung aus, muss diese die unter (a) verlangten Angaben enthalten.

Fundstelle(n):
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YAAAJ-49341