IAS 1 139F
Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens
139F
Im Rahmen der Verbesserungen der IFRS vom Mai 2010 wurden die Paragraphen 106 und 107 geändert und Paragraph 106A eingefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
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YAAAJ-49341