IAS 1 139
Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens
139
Dieser Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diesen Standard auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.
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YAAAJ-49341