Anhang A: Anwendungsleitlinien Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards.
Umtauschbarkeit
Schritt 1: Beurteilung, ob eine Währung umtauschbar ist (Paragraphen 8 und 8A-8B)
Zweck, für den die andere Währung benötigt wird
A7
Dementsprechend könnte die Frage, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, davon abhängen, zu welchem Zweck das Unternehmen die andere Währung benötigt (oder hypothetisch benötigen könnte). Bei der Bewertung der Umtauschbarkeit gilt:
Wenn ein Unternehmen Fremdwährungstransaktionen in seiner funktionalen Währung bilanziert (siehe die Paragraphen 20–37), hat es davon auszugehen, dass die andere Währung zu dem Zweck benötigt wird, einzelne Fremdwährungstransaktionen, Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten zu realisieren oder auszugleichen.
Wenn die Darstellungswährung eines Unternehmens nicht seine funktionale Währung ist (siehe die Paragraphen 38–43), hat das Unternehmen davon auszugehen, dass die andere Währung zu dem Zweck benötigt wird, sein Nettovermögen oder seine Nettoverbindlichkeiten zu realisieren oder auszugleichen.
Wenn ein Unternehmen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines ausländischen Geschäftsbetriebs in seine Darstellungswährung umrechnet (siehe die Paragraphen 44–47), hat es davon auszugehen, dass die andere Währung zu dem Zweck benötigt wird, seine Nettoinvestition in den ausländischen Geschäftsbetrieb zu realisieren oder auszugleichen.
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QAAAJ-50099