IAS 21 48D

Verwendung einer anderen Darstellungswährung als der funktionalen Währung

Abgang oder Teilabgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs

48D

Ein Teilabgang eines Anteils eines Unternehmens an einem ausländischen Geschäftsbetrieb ist jegliche Verringerung der Beteiligungsquote eines Unternehmens an einem ausländischen Geschäftsbetrieb; davon ausgenommen sind jene in Paragraph 48A dargestellten Verringerungen, die als Abgänge bilanziert werden.

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QAAAJ-50099