IAS 21 A20

Anhang A: Anwendungsleitlinien Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards.

Umtauschbarkeit

Angaben, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist

A20

Wenn die funktionale Währung eines ausländischen Geschäftsbetriebs nicht in die Darstellungswährung eines Unternehmens umtauschbar ist, oder, sofern zutreffend, die Darstellungswährung eines Unternehmens nicht in die funktionale Währung eines ausländischen Geschäftsbetriebs umtauschbar ist, hat das Unternehmen ferner Folgendes anzugeben:

(a)

den Namen des ausländischen Geschäftsbetriebs; ob es sich bei dem ausländischen Geschäftsbetrieb um ein Tochterunternehmen, eine gemeinschaftliche Tätigkeit, ein Gemeinschaftsunternehmen, ein assoziiertes Unternehmen oder eine Niederlassung handelt; und den Hauptgeschäftssitz des ausländischen Geschäftsbetriebs,

(b)

zusammengefasste Finanzinformationen über den ausländischen Geschäftsbetrieb und

(c)

die Art und die Bedingungen aller vertraglichen Vereinbarungen, die das Unternehmen zur finanziellen Unterstützung des ausländischen Geschäftsbetriebs verpflichten könnten; dazu zählen auch Ereignisse oder Umstände, durch die das Unternehmen einen Verlust erleiden könnte.

Eine Überschrift wird geändert.

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QAAAJ-50099