IAS 40 4

Anwendungsbereich

4

Dieser Standard ist nicht anwendbar auf

(a)

biologische Vermögenswerte, die mit landwirtschaftlicher Tätigkeit im Zusammenhang stehen (siehe IAS 41 Landwirtschaft und IAS 16 Sachanlagen), und

(b)

Abbau- und Schürfrechte sowie Bodenschätze wie Öl, Erdgas und ähnliche nicht-regenerative Ressourcen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAD-13550