IAS 37 91
Angaben
91
Werden nach den Paragraphen 86 und 89 erforderliche Angaben aus Gründen der Undurchführbarkeit nicht gemacht, so ist dies anzugeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-19572
Werden nach den Paragraphen 86 und 89 erforderliche Angaben aus Gründen der Undurchführbarkeit nicht gemacht, so ist dies anzugeben.
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JAAAD-19572