IAS 37 82

Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Restrukturierungsmaßnahmen

82

Bis zum Tag einer Restrukturierung entstehende, identifizierbare künftige betriebliche Verluste werden nicht als Rückstellung behandelt, es sei denn sie stehen mit einem belastenden Vertrag im Sinne des Paragraphen 10 im Zusammenhang.

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JAAAD-19572