IAS 37 82
Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Restrukturierungsmaßnahmen
82
Bis zum Tag einer Restrukturierung entstehende, identifizierbare künftige betriebliche Verluste werden nicht als Rückstellung behandelt, es sei denn sie stehen mit einem belastenden Vertrag im Sinne des Paragraphen 10 im Zusammenhang.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-19572