IAS 37 69
Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Belastende Verträge
69
Bevor eine gesonderte Rückstellung für einen belastenden Vertrag gebildet wird, erfasst ein Unternehmen jeglichen Wertminderungsaufwand für die im Rahmen der Vertragserfüllung verwendeten Vermögenswerte (siehe IAS 36).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-19572