IAS 37 64
Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Künftige betriebliche Verluste
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Künftige betriebliche Verluste entsprechen nicht der Definition einer Schuld nach Paragraph 10 und den in Paragraph 14 dargelegten allgemeinen Ansatzkriterien für Rückstellungen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-19572