IAS 37 64

Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Künftige betriebliche Verluste

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Künftige betriebliche Verluste entsprechen nicht der Definition einer Schuld nach Paragraph 10 und den in Paragraph 14 dargelegten allgemeinen Ansatzkriterien für Rückstellungen.

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JAAAD-19572