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IAS 37 58

Erstattungen

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Wie in Paragraph 29 dargelegt, ist eine Verpflichtung, für die ein Unternehmen gesamtschuldnerisch haftet, in dem Maße eine Eventualverbindlichkeit, in dem eine Erfüllung der Verpflichtung durch andere Parteien erwartet wird.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-19572

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