IAS 37 34
Ansatz
Eventualforderungen
34
Eventualforderungen sind nach Paragraph 89 anzugeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-19572
Eventualforderungen sind nach Paragraph 89 anzugeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-19572