IAS 37 26
Ansatz
Rückstellungen
Verlässliche Schätzung der Verpflichtung
26
In äußerst seltenen Fällen kann eine bestehende Schuld nicht angesetzt werden, und zwar dann, wenn keine verlässliche Schätzung möglich ist. Diese Schuld wird als Eventualverbindlichkeit angegeben (siehe Paragraph 86).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-19572