IAS 37 26

Ansatz

Rückstellungen

Verlässliche Schätzung der Verpflichtung

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In äußerst seltenen Fällen kann eine bestehende Schuld nicht angesetzt werden, und zwar dann, wenn keine verlässliche Schätzung möglich ist. Diese Schuld wird als Eventualverbindlichkeit angegeben (siehe Paragraph 86).

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JAAAD-19572