IAS 37 105

Zeitpunkt des Inkrafttretens

105

Durch die im Mai 2020 veröffentlichte Verlautbarung Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrags wurden die Paragraphen 68A und 94A eingefügt und Paragraph 69 geändert. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen früher an, hat es dies anzugeben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-19572