Erfassung und Bewertung
Dieselben Rechnungslegungsmethoden wie im jährlichen Abschluss
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Gemäß dem Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung (Rahmenkonzept) ist unter „Erfassung“ der Einbezug eines Sachverhalts in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung, der die Definition eines Abschlusspostens und die Kriterien für die Erfassung erfüllt, zu verstehen. Die Definitionen von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen sind für die Erfassung sowohl am Abschlussstichtag als auch am Zwischenberichtsstichtag von grundlegender Bedeutung.
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FAAAD-01570