Ansatz tatsächlicher und latenter Steuern
Posten, die außerhalb des Gewinns oder Verlusts erfasst werden
65A
Wenn ein Unternehmen Dividenden an seine Anteilseigner zahlt, ist es unter Umständen verpflichtet, einen Teil der Dividenden im Namen der Anteilseigner an die Steuerbehörden zu zahlen. In vielen Ländern wird diese Steuer als Quellensteuer bezeichnet. Ein solcher Betrag, der an die Steuerbehörden zu zahlen ist oder gezahlt wurde, ist direkt mit dem Eigenkapital als Teil der Dividenden zu verrechnen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAJ-49866