1. Kann eine inländische Kapitalgesellschaft für Gewinnausschüttungen einer irischen Kapitalanlagegesellschaft in IFSC (Dublin Docks) in der Rechtsform einer unlimited company having a share capital das Schachtelprivileg nach dem DBA-Irland beanspruchen (vgl. dazu Senats-Urteil vom I R 42/02, DStRE 2004, 992)?
2. Inwieweit ist der BFH im zweiten Rechtsgang an seine dem zurückverweisenden Urteil im ersten Rechtsgang zugrundeliegende Rechtsauffassung gebunden, wenn sich die Rechtsprechung des BFH seit dem Ergehen des zurückverweisenden Urteils im ersten Rechtsgang geändert hat?