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BFH 21.01.1999 IV R 96/96

Einkommensteuer; | Bedeutung des Einstimmigkeitsprinzips für die personelle Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (§ 15 Abs. 2 EStG)

Die Voraussetzungen der personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sind in der Regel nicht erfüllt, wenn ein Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft nicht zugleich Gesellschafter der Betriebs-GmbH ist, und nach dem Gesellschaftsvertrag der Besitzgesellschaft für alle Geschäfte im Zusammenhang mit den überlassenen Betriebsgrundlagen einstimmige Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zu fassen sind (). Die Schaffung des Einstimmigkeitsprinzips für sich genommen ist nach Auffassung des Senats nicht mißbräuchlich, wenn sie in keinem Zusammenhang mit steuerlichen Fragen steht. Es wird festgestellt, daß in besonders gelagerten Ausnahmefällen trotz fehlender rechtlicher Möglichkeit zur Durchsetzung des eigenen Willens eine Person oder ...

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