Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 22 vom Seite 1067

Elektronische Handels- und Unternehmensregister kommen

Am ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) im BGBl verkündet worden. Das Gesetz tritt am in Kraft. Darauf weist das BMJ mit Pressemitteilung vom gleichen Tag hin. Die Gesetzesänderungen haben drei Schwerpunkte:

I. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister

Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Zur Beschleunigung der Eintragungsverfahren ist u. a. vorgesehen, dass über Anmeldungen zur Eintragung grundsätzlich „unverzüglich” zu entscheiden ist; zudem sollen die Ausnahmen vom Erfordernis eines Kostenvorschus...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen