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Einkommensteuer; | Verlustausgleichsbeschränkung auch bei vorbereitenden Aufwendungen für gescheiterte stille Beteiligung an ausländischem Handelsgewerbe (§ 2a EStG)
Mit Beschl. v. - I B 80/98 stellt der BFH fest, daß es nicht ernstlich zweifelhaft ist, daß vorbereitende Aufwendungen für den beabsichtigten Erwerb einer stillen Beteiligung an einem ausländ. Handelsgewerbe auch dann zu negativen Einkünften gem. § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG führen und den daraus folgenden Verlustausgleichsbeschränkungen unterfallen können, wenn die Beteiligung im weiteren Verlauf tatsächlich nicht zustande kommt. Der Senat führt hierzu aus, daß die im Rahmen des § 2a Abs. 1 EStG vorzunehmende Gewinnermittlung gegenständlich beschränkt ist. Dadurch werde sichergestellt, daß Verluste aus den bezeichneten Vorgängen selbst dann den Ausgleichsbeschränkungen unterfallen, wenn sie im Rahmen eines inländ. Gewerbebetriebs erzielt werden.