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BAG 27.06.2006 3 AZR 255/05, NWB 47/2006 S. 383

Betriebliche Altersversorgung | Anpassung laufender Betriebsrenten durch Tarifvertrag

Verweise in Formulararbeitsverträgen auf die für die betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber geltenden Bestimmungen sind im Regelfall dynamisch auszulegen. Sie verweisen dann – soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen – auf die jeweils beim Arbeitgeber geltenden Regelungen, wozu auch Tarifverträge gehören. Tarifverträge, die in laufende Betriebsrenten eingreifen, sind an die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit jedenfalls dann nicht verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien auf eine Rechtslage reagieren, die ein Verteilungsproblem auslöst und sich gestaltend auf die Lösung dieses Problems beschränken, sowie die absoluten Auswirkungen des Eingriffs nicht üb...

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