Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Geschäftsveräußerung im Ganzen
Die Veräußerung eines Unternehmens im Ganzen – auch eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs – an einen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegt nicht der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1a und § 15a Abs. 10 UStG, sowie Abschn. 5, 215 Abs. 2, 264 Abs. 7 und 270 Abs. 3 UStR). Ergänzend äußert sich die NWB BAAAC-19517 zu folgenden Punkten: Unternehmensfortführung, Grundstücksveräußerung als gesondert geführter Betrieb, Vorsteuerabzug, Steuerausweis und Haftung.