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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 300/2004

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1

Aufwendungen für eine Auslands-Sprachreise als Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für einen Sprachkurs in Großbritannien führen insgesamt nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Auslands-Sprachreise nicht nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. An eine Aufteilung der entstandenen Kosten ist nur ganz ausnahmsweise zu denken, wenn eine klare und eindeutige Trennung der beruflich bedingten Aufwendungen von den ansonsten privaten Aufwendungen nach dem zugrundeliegenden Lebenssachverhalt möglich ist.

Fundstelle(n):
GAAAC-19443

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.07.2006 - V 300/2004

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