Investitionszulage bei Kauf von auf CD-ROM erfassten Gebäudekoordinaten
Leitsatz
Bei einem Unternehmen, das unter Verwendung primärer Geodaten (Geopunkte) für Computer verarbeitbare, z.B. in digitalen Karten
für Navigationssysteme, bei der Immobilienbewertung oder bei der Raumplanung eingesetzte „geocodierte Objekte” erstellt, kann
der Kauf von auf Datenträgern (CD-ROM) erfassten und gesammelten Gebäudekoordinaten „Geopunkte”) zu einem investitionszulagebegünstigten
beweglichen Wirtschaftsgut führen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich bei den gekauften Geopunkten um eine Sammlung von
allgemein bekannten und jedermann zugänglichen Daten handelt, die Sammlung weder ein geistig-schöpferisches Werk i.S. eines
Computerprogramms verkörpert noch irgendwelche Befehlsstrukturen zur Steuerung eines Rechners enthält, und wenn auch die in
der Sammlung enthaltenen Geopunkte nicht die Funktion eines Computerprogramms aufweisen. Das vertraglich ausbedungene Alleinverwertungsrecht
des Käufers an den Geopunkten ist insoweit unerheblich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1855 Nr. 23 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1619 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1619 SAAAC-19426
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