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Thüringer FG Urteil v. - II 849/03 EFG 2006 S. 1855 Nr. 23

Gesetze: InvZulG 1999 § 2 Abs. 1 S. 1, InvZulG 1999 § 2 Abs. 4 S. 1 Nr. 1

Investitionszulage bei Kauf von auf CD-ROM erfassten Gebäudekoordinaten

Leitsatz

Bei einem Unternehmen, das unter Verwendung primärer Geodaten (Geopunkte) für Computer verarbeitbare, z.B. in digitalen Karten für Navigationssysteme, bei der Immobilienbewertung oder bei der Raumplanung eingesetzte „geocodierte Objekte” erstellt, kann der Kauf von auf Datenträgern (CD-ROM) erfassten und gesammelten Gebäudekoordinaten „Geopunkte”) zu einem investitionszulagebegünstigten beweglichen Wirtschaftsgut führen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich bei den gekauften Geopunkten um eine Sammlung von allgemein bekannten und jedermann zugänglichen Daten handelt, die Sammlung weder ein geistig-schöpferisches Werk i.S. eines Computerprogramms verkörpert noch irgendwelche Befehlsstrukturen zur Steuerung eines Rechners enthält, und wenn auch die in der Sammlung enthaltenen Geopunkte nicht die Funktion eines Computerprogramms aufweisen. Das vertraglich ausbedungene Alleinverwertungsrecht des Käufers an den Geopunkten ist insoweit unerheblich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1855 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1619
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1619
SAAAC-19426

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Thüringer FG, Urteil v. 18.07.2006 - II 849/03

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