Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Offenlegung des Jahresabschlusses nach dem EHUG ab 2007
Elektronisches Unternehmensregister und verschärfte Sanktionen
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der deutschen Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellter Personenhandelsgesellschaften sollen ab 2007 transparenter werden. Am stimmte der Bundesrat dem vom Bundestag am beschlossenen „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)” zu. Danach werden Unternehmen ihre Jahresabschlüsse im Internet offenlegen müssen; Sanktionen bei einer nicht ordnungsgemäßen Offenlegung werden verschärft. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen und stellt das EHUG in den Zusammenhang mit dem bisher bestehenden Publizitätsregelwerk. Zu den Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen und zum eReporting mit XBRL vgl. in diesem Heft Wiechers, BBK F. 12 S. 6933 , und Meyer-Pries/Mersmann, BBK F. 7 S. 1199 .
I. Anwendungsbereich
1. Betroffene Unternehmen
Die Änderungen des „Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)” betreffen in erster Linie die Kapitalgesellschaften. Die strengeren Anforderungen an die Rechnungslegung und Offenlegung ...