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Korrektur bei pauschaliertem Betriebsausgabenabzugsverbot
Ist im Fall einer „Schachtelbeteiligung” an einer anderen inländischen, nicht steuerbefreiten Kapitalgesellschaft die von dieser Schachtelgesellschaft erhaltene Dividendenausschüttung nach § 8b Abs. 1 KStG bei der beteiligten Kapitalgesellschaft steuerfrei, unterliegt der Hinzurechnungsbetrag bei der körperschaftsteuerlichen Gewinnermittlung infolge des pauschalierten Betriebsausgabenabzugsverbots nach § 8b Abs. 5 KStG gewerbesteuerlich der für Schachtelbeteiligungen geltenden Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 2a GewStG. Das gilt jedenfalls dann, wenn in unmittelbarem Zusammenhang mit der steuerfreien Dividende tatsächlich keine Betriebsausgaben angefallen sind.