Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
FG Brandenburg 14.06.2006 3 K 1087/05, NWB direkt 46/2006 S. 5
Wirksamkeit eines Antrags auf Veranlagung zur Einkommensteuer
Wird bis zum Ablauf der Zweijahresfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG lediglich der unterschriebene Mantelbogen eingereicht, liegt kein wirksamer Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer vor. Für die Einhaltung der Antragsfrist i. S. des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG trägt der Antragsteller die Feststellungslast.