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Korrektur des Buchwerts eines Wirtschaftsguts im Entnahmezeitpunkt
Der Buchwert eines Wirtschaftsguts ist für die Berechnung des Entnahmegewinns unter Ansatz des zutreffenden Werts zum Zeitpunkt der Einlage unter Abzug derjenigen AfA-Beträge zu ermitteln, die bei korrekter Handhabung von der Zeit der Einlage bis zum Entnahmezeitpunkt anzusetzen gewesen wären, auch wenn der Steuerpflichtige in den bestandskräftig veranlagten Jahren die AfA auf der Grundlage einer überhöhten Bemessungsgrundlage in Anspruch genommen hat.