Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH-Rechtsprechung zur Umsatzsteuer im Jahr 2005
Die Zahl der Entscheidungen des EuGH zur Mehrwertsteuer wächst. 2005 sind 20 Urteile erwähnenswert. Die Schwierigkeit der vorgelegten Rechtsfragen steigt ebenfalls an. Der EuGH hat Fundamente gelegt und muss sich jetzt den Feinheiten des Systems stellen. Diese Tendenz hält auch 2006 unvermindert an. Besonders hervorzuheben und für die Anwendung des Umsatzsteuerrechts in Deutschland bedeutend ist die Entscheidung über den Vorsteuerabzug für ein Arbeitszimmer in einem Einfamilienhaus (Urteil HE, Nr. 10 und 18). Mit der Entscheidung über den Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Börsengang der Kretztechnik AG im Urteil Nr. 2 hat der EuGH die abschließende Entscheidung des BFH in Sachen KapHag bestätigt, bei der der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Gesellschaftsrechten an einer Personengesellschaft umstritten war. Schließlich hat der EuGH seinen Weg fortgesetzt, die Steuerbefreiung der Umsätze durch Vermittlung von Versicherungen auf die Leistungen zu begrenzen, die unmittelbar zu einem Vertragsschluss beigetragen haben (Urteil Arthur Andersen, Nr. 8).