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Die Bilanzierung von Beteiligungen und einfachen Anteilen an Personenhandelsgesellschaften im IFRS-Einzelabschluss
Bei der Bilanzierung von Gesellschaftsanteilen an PHG stellt sich die Frage, ob diese auch beim Investor analog IAS 32 als EK-(Anteile) oder als FK-Instrument (Verbindlichkeit bzw. Forderung) einzuordnen sind.
Eine Klassifikation als Forderung scheidet m. E. definitorisch aus, denn die Definitionsanforderung von IAS 39 an eine Forderung – die Wiedererlangung der ursprünglichen Investition (Auszahlung/Einlage) dürfe nicht aus anderen Gründen als einer Bonitätsverschlechterung scheitern – ist bei Einlagen nicht erfüllt.
Als EK-Instrument sind die Anteile bzw. Beteiligungen i. d. R. als available-for-sale financial assets in Übereinstimmung mit IAS 39 zu führen.
Durch die 2003 veröffentlichte Novellierung von IAS 32 sind Gesellschaftereinlagen im IFRS-Abschluss deutscher Personenhandelsgesellschaften (PHG) nicht länger als Eigenkapital (EK), sondern mit weitreichenden Konsequenzen als Fremdkapital (FK) auszuweisen. Insbesondere im Bereich der Bewertung resultieren aus der Zuordnung zum FK nur schwer nachvollziehbare Folgeeffekte, welche mittlerweile selbst das IASB als anomal ( anomalous accounting) bezeichnet hat und zur Veröffentlichung eines Expo...