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Berücksichtigung künftiger Vorteile bei der Bewertung von Rückstellungen
Nach einem nrkr. NWB NAAAB-80000 (BFH-Az.: VIII R 9/06, EFG 2006 S. 877) sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c EStG bei der Bildung von dem Grunde nach zulässigen Rückstellungen künftige Vorteile, die mit der Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich verbunden sein werden, wertmindernd zu berücksichtigen. Damit muss für den Vorteilseintritt eine gewisse Mindestwahrscheinlichkeit bestehen. Ein rechtlicher Abschluss von Geschäften ist für die Berücksichtigung von Vorteilen hingegen nicht erforderlich, vielmehr reicht die Aussicht auf einen wirtschaftlichen Vorteil.
Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.) baute oberirdisch Mineralien ab. Sie war zur Rekultivierung der abgebauten Flächen verpflichtet. In diesem Zusammenhang gestattete sie Dritten die Ablagerung von Schüttgut gegen sog. Kipp...