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Praxisfälle zu Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 ff. EStG
Welche sachlichen und zeitlichen Grenzen sind bei einer im Rahmen von Bilanzänderungen nachträglich gebildeten Ansparrücklage zu beachten?
Welche erhöhten Voraussetzungen gelten für die Bildung einer Ansparrücklage in einem erst zu eröffnenden Betrieb?
Was ist bei der Auflösung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 ff. EStG anlässlich einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe zu beachten?
Das Problemfeld der Ansparabschreibungen steht im Blickfeld der Praxis. Der Beitrag behandelt aktuelle Fragen, die erst in jüngster Vergangenheit entschieden wurden oder für die eine höchstrichterliche Klärung noch aussteht. Konkrete Fallbeispiele aus der Praxis verdeutlichen die Problematik, erleichtern die Übertragbarkeit auf die tägliche Arbeit und werden ergänzt mit Praxishinweisen.
I. Einleitung
Sinn und Zweck der Rücklage nach § 7g EStG ist die Verbesserung der Finanzierbarkeit künftiger Investitionen durch die Erhöhung der Eigenkapitalausstattung und der Liquidität des kleinen oder mittleren Unternehmens. Die Ansparabschreibung wirkt sich als Betriebsausgabe gewinnmindernd aus, indem die spätere Absetzung für Abnutzung in ihrer Aufwandswirkung ...